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... und was geschieht jetzt? Einen Menschen zu verlieren, der Teil Ihres Lebens war, ist schmerzlich. Zugleich gibt es viele Dinge zu erledigen und Entscheidungen zu treffen. Dieses kleine Heft soll Ihnen in dieser Zeit ein wenig Orientierung geben. ![]() Was zu tun ist Wenn der Tod eingetreten ist,
rufen Sie einen Arzt (am besten Ihren Hausarzt), der den Tod
feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. Nur bei nicht-natürlichen
Todesursachen muss die Polizei eingeschaltet werden. Nehmen Sie sich ruhig genügend Zeit für Ihre Entscheidungen. Gut zu wissen ist, dass der Verstorbene nach Eintreten des Todes noch 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden kann. Wenn Sie das möchten, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause, versorgen den Verstorbenen und holen ihn dann erst später ab. Es ist auch möglich, den Verstorbenen vom Krankenhaus zuerst nach Hause zu bringen, damit Sie in aller Ruhe in Ihren eigenen Räumen Abschied nehmen können. Wenn der Verstorbene abgeholt wird, nehmen wir auch die Todesbescheinigung (vom Arzt) mit, da sie notwendig ist um den Sterbefall beim Standesamt zu melden. Beurkundet wird immer am Sterbeort (dortiges Standesamt). Später erhalten Sie von uns die gewünschte Anzahl von Sterbeurkunden, die Sie benötigen. ![]()
Der Verstorbene sollte, muss aber nicht, innerhalb 4 Tagen beigesetzt werden. Der Verstorbene darf frühestens nach 48 Stunden beigesetzt werden; auch eine Einäscherung ist dann erst zulässig. Wenn Sie einen Notarzt rufen stellt dieser nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus, die dann von Ihrem Hausarzt bestätigt werden muss. Der Arzt sollte sobald als möglich gerufen werden; es ist aber unproblematisch wenn ein natürlicher Tod bei Nacht eintritt und Sie den Arzt erst am nächsten Morgen rufen. ![]() Über die folgenden Dinge sollten Sie sich in Ruhe Gedanken machen Möchten Sie eine Erd-, Feuer-,
See-, oder Friedwaldbestattung? ![]() Welche Unterlagen Sie benötigen Folgende Unterlagen werden
benötigt um die Bestattung zu organisieren:
Natürlich helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung von Unterlagen. ![]() |